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Home Schweiz

Abschaffung Eigenmietwert: Was bedeutet das für Schweizer

by Ariane
13. März 2026
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Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz steht kurz bevor und wirft Fragen bei vielen Wohneigentümern auf. Während die Abschaffung selbst eine Entlastung verspricht, gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Sanierungen und Steuerabzüge.

Symbolbild zum Thema Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)

Hintergrund: Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz versteuern müssen. Dieses System wurde eingeführt, um Eigentümer und Mieter steuerlich gleichzustellen, da Mieter ihre Miete nicht von der Steuer absetzen können. Kritiker bemängeln jedoch, dass der Eigenmietwert eine ungerechte Belastung darstellt, insbesondere für ältere Menschen mit geringem Einkommen, die in ihrem abbezahlten Haus wohnen.

Aktuelle Entwicklung: Countdown für Sanierungen läuft

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Abschaffung des Eigenmietwerts im Jahr 2025 beschlossen. Voraussichtlich ab 2028 wird das neue System in Kraft treten. Das bedeutet, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihr selbst genutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Allerdings entfällt gleichzeitig die Möglichkeit, Kosten für Unterhaltsarbeiten, Sanierungen oder Schuldzinsen von den Steuern abzuziehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet detaillierte Informationen zum Schweizer Steuersystem. (Lesen Sie auch: Orf Manager Pius Strobl: Intrigen um nach…)

Was bedeutet das für Wohneigentümer?

Für Wohneigentümer bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts einerseits eine finanzielle Entlastung, da sie kein fiktives Einkommen mehr versteuern müssen. Andererseits müssen sie sich darauf einstellen, dass sie künftig keine Steuerabzüge mehr für Unterhaltsarbeiten und Sanierungen geltend machen können. Dies kann insbesondere für Eigentümer älterer Liegenschaften relevant sein, die regelmässig Sanierungsarbeiten durchführen müssen.

Handlungsempfehlungen für Immobilienbesitzer

Angesichts der bevorstehenden Abschaffung des Eigenmietwerts sollten Wohneigentümer jetzt ihre Situation analysieren und prüfen, ob sie geplante Sanierungen vorziehen sollten. Wie das St. Galler Tagblatt berichtet, lohnt es sich, Sanierungen vorzuziehen, da sich höhere Sanierungskosten steuerlich stärker auswirken. Eine neue Küche, ein neues Bad oder neue Wand- und Bodenbeläge verursachen rasch fünfstellige Beträge.

Projektumfang und kantonale Regelungen beachten

Ob es sich lohnt, Sanierungen vorzuziehen, hängt von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Je höher die Sanierungskosten sind, desto stärker wirken sie sich steuerlich aus. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Experten beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen und die optimale Strategie zu entwickeln. Auch die kantonalen Regelungen sind zu beachten, da diese unterschiedlich sein können. Der Kanton Uri hat beispielsweise bereits Eckwerte für die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt, wie SWI swissinfo.ch berichtet. (Lesen Sie auch: Orf Manager Pius Strobl: im Fokus: Intrigen…)

Ausblick: Die Zukunft des Wohneigentums in der Schweiz

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Wohneigentums in der Schweiz.Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts zu einer stärkeren Nachfrage nach Wohneigentum führen wird, da die Belastung durch die fiktive Miete entfällt.

Die Rolle der Kantone

Die Kantone spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Abschaffung des Eigenmietwerts. Sie sind für die Festlegung der kantonalen Steuersätze und die Ausgestaltung der kantonalen Steuergesetze zuständig. Es ist daher wichtig, die Entwicklungen in den einzelnen Kantonen zu verfolgen, um die Auswirkungen auf die eigene Steuersituation einschätzen zu können. Einige Kantone planen, die Grundsteuern zu erhöhen, um die Einnahmeausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zu kompensieren.

Alternative Anlagestrategien

Mit dem Wegfall der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen und Sanierungskosten, suchen viele Wohneigentümer nach alternativen Anlagestrategien, um ihr Kapital optimal zu nutzen. Eine Möglichkeit ist die Investition in energieeffiziente Sanierungen, die langfristig zu tieferen Energiekosten führen. Auch der Ausbau von erneuerbaren Energien, wie beispielsweise die Installation von Solaranlagen, kann sich lohnen. Es ist ratsam, sich von einem Finanzberater beraten zu lassen, um die individuellen Bedürfnisse und Ziele zu berücksichtigen. (Lesen Sie auch: Ski-Weltcup in Courchevel: Abfahrt wegen Wetter auf…)

Detailansicht: Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)

Auswirkungen auf den Mietmarkt

Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte auch Auswirkungen auf den Mietmarkt haben. Es ist denkbar, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen sinkt, da Wohneigentum attraktiver wird. Dies könnte zu einem Rückgang der Mietpreise führen, insbesondere in ländlichen Gebieten. In den Städten, wo der Wohnraum knapp ist, dürfte der Effekt jedoch geringer sein.

Fazit

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein komplexes Thema mit vielfältigen Auswirkungen. Wohneigentümer sollten sich frühzeitig informieren und ihre individuelle Situation analysieren, um die optimalen Entscheidungen zu treffen. Es ist ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, um die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen zu prüfen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen zur abschaffung eigenmietwert

Wann genau wird der Eigenmietwert abgeschafft?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde 2025 beschlossen und wird voraussichtlich ab 2028 in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Umsetzung in den einzelnen Kantonen ab. (Lesen Sie auch: Polens Präsident Nawrocki legt Veto gegen EU-Rüstungskredit)

Welche Vorteile bringt die Abschaffung des Eigenmietwerts mit sich?

Der Hauptvorteil ist, dass Eigentümer kein fiktives Einkommen mehr versteuern müssen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung, insbesondere für ältere Menschen mit geringem Einkommen.

Welche Nachteile entstehen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Gleichzeitig mit der Abschaffung entfällt die Möglichkeit, Kosten für Unterhaltsarbeiten, Sanierungen und Schuldzinsen von den Steuern abzuziehen. Dies kann insbesondere für Eigentümer älterer Liegenschaften relevant sein.

Sollte ich geplante Sanierungen vor der Abschaffung des Eigenmietwerts durchführen?

Es kann sich lohnen, Sanierungen vorzuziehen, da sich höhere Sanierungskosten steuerlich stärker auswirken. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Experten beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen.

Wie wirkt sich die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den Immobilienmarkt aus?

Es ist davon auszugehen, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts zu einer stärkeren Nachfrage nach Wohneigentum führen wird, da die Belastung durch die fiktive Miete entfällt. Dies könnte langfristig zu steigenden Immobilienpreisen führen.

Illustration zu Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)
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Ariane

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Ob leichte Kost oder schwere Themen – Ariane findet immer den richtigen Ton. In der Redaktion ist sie die, die jedes Thema rockt und dabei entspannt bleibt. Multitasking? Für sie Alltag.

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Tags: AbschaffungEigenmietwerthypothekenImmobilienSanierungSchweizSteuernWohneigentum
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