Nach einer Fahrerflucht in Zella-Mehlis sucht die Polizei nach dem Verursacher. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte vermutlich beim Rangieren einen geparkten VW und entfernte sich anschließend, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Polizei Suhl bittet um Hinweise. Fahrerflucht Zella-Mehlis steht dabei im Mittelpunkt.

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Auto-Fakten
- Tatzeit: Sonntag, zwischen 11:00 und 17:00 Uhr
- Tatort: Feldgasse, Zella-Mehlis
- Beschädigtes Fahrzeug: Schwarzer VW Pkw
- Verursacher: Unbekannt
Was bedeutet das für Autofahrer?
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer nach einem Unfall den Schaden nicht meldet, begeht eine Straftat. Das gilt auch für Bagatellschäden. Neben einer Geldstrafe drohen Punkte in Flensburg oder sogar der Führerscheinentzug.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?
Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle ab. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe und verständigen Sie die Polizei. Warten Sie eine angemessene Zeit am Unfallort, um den Geschädigten zu informieren. Gelingt dies nicht, melden Sie den Schaden unverzüglich bei der Polizei. (Lesen Sie auch: Beschädigung Außenspiegel in Zella-Mehlis: Wer Hat’s Gesehen?)
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie sich Kennzeichen und Kontaktdaten von Zeugen.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Die Strafen für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Strafe hängt vom entstandenen Schaden und den Umständen des Einzelfalls ab.
Zeugen, die Hinweise zur Fahrerflucht in Zella-Mehlis geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Suhl unter der Telefonnummer 03681 220 zu melden. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Vorfall in der Feldgasse. Weitere Informationen zum Thema Fahrerflucht bietet der ADAC. Informationen zum Strafgesetzbuch finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. (Lesen Sie auch: Schmalkalden Fahrerflucht: Unbekannter Beschädigt Zaun und Flieht)
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist der Begriff Fahrerflucht verwendet.
Wie lange muss ich am Unfallort warten?
Eine pauschale Antwort ist schwierig. Die Wartezeit richtet sich nach den Umständen, wie z.B. Tageszeit und Verkehrsaufkommen. Eine halbe Stunde sollte man mindestens warten.

Was passiert, wenn ich den Schaden nachträglich melde?
Eine Selbstanzeige kann strafmildernd wirken, entbindet aber nicht zwangsläufig von Strafe. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend. (Lesen Sie auch: Zeugenaufruf Unfall Braunschweig: Wer Sah den Flüchtigen…)
Gilt Fahrerflucht auch für Fahrradfahrer?
Ja, auch Fahrradfahrer können sich der Fahrerflucht schuldig machen, wenn sie sich nach einem Unfall unerlaubt entfernen. Die Strafen können jedoch milder ausfallen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann im Falle eines Unfalls vor hohen Kosten schützen.










