In Mühlhausen kam es am frühen Dienstagmorgen zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus. Unbekannte entzündeten in der Karl-Marx-Straße Kleidungsstücke im Erdgeschoss. Die Polizei ermittelt wegen schwerer Brandstiftung.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Dienstagmorgen, ca. 4:00 Uhr
- Ort: Karl-Marx-Straße, Mühlhausen
- Art des Einsatzes: Brand in Mehrfamilienhaus
- Beteiligte Kräfte: Polizei, Feuerwehr
- Verletzte/Tote: Nicht bekannt
- Sachschaden: Noch nicht beziffert
- Ermittlungsstand: Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung eingeleitet
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer folgt
Chronologie des Einsatzes
Über den Brand in der Karl-Marx-Straße. (Lesen Sie auch: Brand Nürnberg Weiherhaus: Vier Verletzte bei Feuer…)
Feuerwehr und Polizei rücken zum Brandort aus.
Was ist bisher bekannt?
Der Brand mühlhausen wurde durch das Entzünden von Kleidungsstücken im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses verursacht. Die Polizei geht von Brandstiftung aus und hat Ermittlungen aufgenommen. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unklar. Ob es Verletzte gab, ist ebenfalls noch nicht bekannt. (Lesen Sie auch: Schulbrand Herzogenaurach: Feuer an Montessorischule – Polizei…)
Wer hat etwas gesehen?
Die Landespolizeiinspektion Nordhausen bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Hinweise werden unter der Telefonnummer der Polizei Nordhausen entgegengenommen. Die Polizei hat zudem ein Aktenzeichen eingerichtet, welches bei der Kontaktaufnahme angegeben werden kann.
Die Polizei weist darauf hin, dass falsche Notrufe strafbar sind und hohe Kosten verursachen können. (Lesen Sie auch: Heckenbrand Hoya: Funkenflug setzt Hecke in in…)
Häufig gestellte Fragen
Wie lautet das Aktenzeichen der Polizei?
Das Aktenzeichen wird von der Polizei Nordhausen bei der Entgegennahme von Hinweisen bekannt gegeben. Es dient der Zuordnung der Informationen zum Fall.
Welche Strafe droht bei schwerer Brandstiftung?
Schwere Brandstiftung kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind auch höhere Strafen möglich. § 306a des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Einzelheiten. (Lesen Sie auch: Schornsteinbrand Mühlhausen: Feuerwehr im Einsatz in Wendewehrstraße)

Wie kann ich mich vor Brandstiftung schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Brandstiftung zu schützen, wie z.B. das Anbringen von Bewegungsmeldern, das Sichern von Kellertüren und Fenstern sowie das Achten auf verdächtige Personen in der Nachbarschaft. Die Polizei bietet zudem Beratungen zum Thema Einbruch- und Brandschutz an.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal








