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Am 9. Februar 2026 fiel am Landesgericht Innsbruck ein Urteil, das einen der erschütterndsten Kriminalfälle Österreichs betrifft. Die Eltern des dreijährigen Elias, der im Mai 2024 im Bezirk Kufstein an Hunger und Durst starb, wurden wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die acht Geschworenen sprachen das 27-jährige Elternpaar einstimmig schuldig. Die Mutter wird zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eltern von Elias (†3) wurden am 9. Februar 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt
- Der Junge starb im Mai 2024 im Bezirk Kufstein an massiver Unterernährung
- Bei seinem Tod wog Elias nur vier Kilogramm – das Gewicht eines vier Monate alten Säuglings
- Die Geschworenen sprachen die Eltern einstimmig schuldig wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung
- Staatsanwältin bezeichnete den Fall als beispiellos grausam – auch österreichweit
- Die Mutter wird zusätzlich zur Haftstrafe in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Tod des kleinen Elias – Ein Fall, der Österreich erschüttert
Am 19. Mai 2024 fand der Vater den dreijährigen Elias leblos in seinem Bett. Der Junge war verhungert und verdurstet. Bei seinem Tod wog das Kind nur vier Kilogramm und hatte damit das Gewicht eines vier Monate alten Säuglings, so die Aussage der Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz vor Gericht. „Man sah jede einzelne Rippe“, beschrieb die Gutachterin den Zustand des Körpers. Die Todesursache war eindeutig: Hunger und Durst.
Die Ermittlungen zeigten ein erschütterndes Bild: Der Bub sei über Monate hinweg gezielt isoliert, misshandelt und ausgehungert worden. Die Staatsanwaltschaft warf den Eltern vor, ihr Kind systematisch gequält zu haben. Sie sollen ihn laut Anklage „vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt“ haben. „Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt“.
Der Prozess am Landesgericht Innsbruck
Am Montag, den 9. Februar 2026, begann der Prozess gegen die beiden 27-jährigen Eltern am Landesgericht Innsbruck. Die beiden 27-Jährigen legten ein vollumfängliches Geständnis ab. Der Vater erklärte in einer knappen persönlichen Stellungnahme: „Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe“, sagte der angeklagte Vater in einer knappen persönlichen Erklärung. „Nichts würde nur ansatzweise erklären“, was geschehen sei.
Die Mutter hingegen verweigerte eine weitere Aussage vor Gericht und verwies auf ihre bisherigen Angaben. Die Mutter gab in Einvernahmen etwa an, in ihrem Kind wohne ein „Dämon“. Dieser sei für die schwierige finanzielle Lebenssituation der Familie verantwortlich gemacht worden.
Gutachten und Beweislage
Während des Prozesses wurden drei Sachverständige gehört: zwei Gerichtsmedizinerinnen und die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Gerichtsmedizinerinnen hielten fest, dass Elias körperlich gesund gewesen sei. Krankheiten, Missbildungen oder Vergiftungen habe es nicht gegeben.
Die Beweislast dürfte indes erdrückend sein, nachdem sich die Eltern über ihre Taten in Chats ausgetauscht und diese auch mit Fotos und Videos dokumentiert hatten. Die Geschworenen mussten sich während des Prozesses Bilder und Videos des gefolterten Jungen ansehen – eine Zumutung, die ihnen sichtlich naheing.
Auch die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner beschrieb, dass die Mutter aus einer „belasteten Familie“ komme, attestierte den beiden Angeklagten jedoch Zurechnungsfähigkeit. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde den Eltern zwar eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen attestiert, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein.
Das Urteil: Lebenslange Haftstrafen
Gegen 13 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Kurz darauf stand das Urteil fest: lebenslang. Die Geschworenen sprachen die Eltern des im Mai 2024 im Bezirk Kufstein verhungerten und verdursteten Dreijährigen einstimmig schuldig. Das Gericht verhängte lebenslange Haftstrafen.
Verurteilt wurde das Elternpaar wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung. Die Mutter des verhungerten Buben wird zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Geschworenen haben das Urteil, das nicht rechtskräftig ist, einstimmig gefällt.
Staatsanwältin: „So etwas Grausames haben wir noch nie verhandelt“
Staatsanwältin Verena Pezzei sprach in ihrem Schlussplädoyer von einem in dieser Form beispiellosen Fall. „So etwas Grausames haben wir in diesem Sprengel noch nie verhandelt – auch österreichweit nicht“, sagte sie. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von „Höllenqualen“, die der Bub vor seinem Tod erleiden musste.
Die Verteidigung: Suche nach Erklärungen
Die Verteidiger beider Angeklagter versuchten, mildernde Umstände geltend zu machen. Die 27-Jährige sei als Kind einer „massiven Vernachlässigung“ sowie Gewalt ausgesetzt gewesen. Sie habe sich schließlich nach mehreren, teils ungewollten Schwangerschaften in einem „psychischen Überforderungszustand“ befunden.
Der Anwalt des Vaters, Matthias Holzmann, führte aus, dass sein Mandant „sehr behütet“ aufgewachsen sei, jedoch „nie gelernt hat, auf eigenen Beinen zu stehen“. Er habe auch „gewisse mentale Defizite“ bezüglich seines Einfühlungsvermögens. Trotz der Appelle der Verteidiger und der gezeigten Reue des Vaters verhängten die Geschworenen die Höchststrafe.
Die Geschwister: Keine Mangelerscheinungen
Besonders erschütternd: Die Geschwister – allesamt Mädchen – im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Dies deutet darauf hin, dass Elias gezielt zum Opfer gemacht wurde. Die drei Schwestern wurden nach der Festnahme der Eltern bei Pflegefamilien untergebracht.
Rechtliche Einordnung: Kindesmisshandlung in Deutschland und Österreich
Fälle von extremer Kindesmisshandlung mit Todesfolge sind glücklicherweise selten, erschüttern aber umso mehr. In Deutschland regelt § 225 StGB die Misshandlung von Schutzbefohlenen, wobei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen ist. Bei besonders schweren Fällen mit Todesfolge kann auch eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.
Ähnliche tragische Fälle ereigneten sich in der Vergangenheit auch in Deutschland. Wie wir bereits in unserem Artikel über schwere Unfälle und Verbrechen berichteten, sind behördliche Kontrollen und Nachbarschaftsaufmerksamkeit entscheidend für den Kinderschutz.
Kinderschutz: Wie können solche Fälle verhindert werden?
Der Fall Elias wirft die Frage auf, wie solche Tragödien verhindert werden können. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Experten fordern engmaschigere Kontrollen und bessere Schulungen für Fachkräfte, die mit Familien arbeiten.
| Aspekt | Details zum Fall Elias |
|---|---|
| Alter des Opfers | 3 Jahre |
| Todesursache | Hunger und Durst (massive Unterernährung) |
| Gewicht bei Tod | 4 Kilogramm (normal wären ca. 15 kg) |
| Todeszeitpunkt | 19. Mai 2024 |
| Urteil | Lebenslange Haft für beide Eltern |
| Anklagepunkte | Mord, Quälen, Freiheitsentziehung |
| Datum des Urteils | 9. Februar 2026 |
| Gericht | Landesgericht Innsbruck, Österreich |
| Geschworene | Einstimmiger Schuldspruch (8 Geschworene) |
| Zusatzmaßnahme Mutter | Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wurde der Tod von Elias entdeckt?
Am 19. Mai 2024 fand der Vater den dreijährigen Elias leblos in seinem Bett und verständigte die Polizei. Eine Obduktion ergab, dass der Junge an massiver Unterernährung gestorben war.
Welche Strafe erhielten die Eltern von Elias?
Beide Elternteile wurden am 9. Februar 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter wird zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Warum wurden die Eltern nicht früher gestoppt?
Die Familie war zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Geschwister von Elias wiesen keine Mangelerscheinungen auf, was darauf hindeutet, dass die Eltern ihre Taten gezielt vor der Außenwelt verbargen.
Was passiert mit den Geschwistern von Elias?
Die drei Schwestern im Alter von einem, drei und sechs Jahren wurden nach der Festnahme der Eltern bei Pflegefamilien untergebracht. Sie wiesen keine Mangelerscheinungen auf.
Wie häufig kommt Kindesmisshandlung mit Todesfolge vor?
Solche extremen Fälle sind glücklicherweise selten. Laut Statistiken werden in Deutschland jährlich etwa 15.000 bis 20.000 Fälle von sexuellem Missbrauch registriert, während schwere körperliche Misshandlungen mit Todesfolge deutlich seltener sind.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Kindesmisshandlung in Deutschland?
In Deutschland sieht § 225 StGB bei Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In besonders schweren Fällen mit Todesfolge kann eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.
Ist das Urteil gegen die Eltern von Elias rechtskräftig?
Nein, das am 9. Februar 2026 gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einlegen.
Fazit: Ein Fall, der zum Handeln aufruft
Der Fall des dreijährigen Elias aus Tirol gehört zu den erschütterndsten Kindesmisshandlungsfällen der vergangenen Jahre. Das einstimmige Urteil der Geschworenen zu lebenslanger Haft für beide Elternteile spiegelt die Schwere der Tat wider. Die Staatsanwältin bezeichnete den Fall als beispiellos grausam – auch im österreichweiten Vergleich.
Dieser tragische Fall zeigt, wie wichtig Aufmerksamkeit im sozialen Umfeld ist. Nachbarn, Erzieher, Ärzte und andere Kontaktpersonen sollten bei Anzeichen von Vernachlässigung oder Misshandlung nicht wegschauen, sondern die zuständigen Behörden informieren. Nur durch gemeinsame Wachsamkeit können solche Tragödien möglicherweise verhindert werden.
Für weitere Informationen zum Thema Kinderschutz besuchen Sie die Informationsseite zu Kindesmisshandlung und deren Folgen. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt oder die Polizei.
In unserem Artikel zur Münchner Sicherheitskonferenz haben wir bereits über gesellschaftliche Sicherheitsfragen berichtet, die auch den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft betreffen.
Über den Autor: Dieser Artikel wurde von der Redaktion von Rathausnachrichten.de verfasst. Wir berichten täglich über aktuelle Ereignisse aus Politik, Justiz und Gesellschaft.
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LinkedIn: Ein Fall, der Österreich erschüttert: Am Landesgericht Innsbruck wurden die Eltern des dreijährigen Elias wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Junge starb im Mai 2024 an Hunger und Durst. Die Geschworenen sprachen die Angeklagten einstimmig schuldig. Ein wichtiges Signal für den Kinderschutz.
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