Der Führerschein Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, alle alten Führerscheine durch fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente zu ersetzen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheins.

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Das ist passiert
- Alte Führerscheine werden schrittweise umgetauscht.
- Die Fristen sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.
- Ein bundeseinheitliches Register soll Mehrfachbesitz verhindern.
- Der neue Führerschein ist fälschungssicherer und EU-weit gültig.
Warum der Führerschein Umtausch?
Der Führerschein Umtausch dient primär der Erhöhung der Fälschungssicherheit und der Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union. Ältere Führerscheine entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und sollen durch moderne, fälschungssichere Dokumente ersetzt werden. Zudem soll ein zentrales Register Mehrfachbesitz von Führerscheinen verhindern.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Alle Führerscheininhaber, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, sind zum Umtausch verpflichtet. Dabei gibt es gestaffelte Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers richten, sofern der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum maßgeblich. (Lesen Sie auch: KI Entlassungen: Vertuschen Konzerne Schlechtes Management?)
Welche Fristen gelten für den Führerschein Umtausch?
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen, gestaffelt nach Geburtsjahr:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022 (Frist bereits abgelaufen)
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Frist bereits abgelaufen)
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen, gestaffelt nach Ausstellungsdatum:
- Ausstellungsdatum 1999 bis 31. Dezember 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- Ausstellungsdatum 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- Ausstellungsdatum 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- Ausstellungsdatum 1. Januar 2008 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
Wie funktioniert der Führerschein Umtausch?
Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinbehörde. Dafür benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Laut ADAC kann die Behörde zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde verlangen, falls der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. (Lesen Sie auch: Leben mit Aktien: Microsoft, der Tausendsassa aus…)
Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist zu stellen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Welche Konsequenzen hat ein Versäumnis des Umtausches?
Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Zwar hat der Führerschein weiterhin Gültigkeit, jedoch kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig werden, da das Dokument nicht mehr den aktuellen Bestimmungen entspricht. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern. Wie Wiwo.de berichtet, dient der Umtausch auch dazu, ein bundeseinheitliches Register zu schaffen, um Mehrfachbesitz von Führerscheinen zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet der Umtausch des Führerscheins?
Die Gebühren für den Umtausch variieren je nach Behörde, liegen aber in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein neues Passfoto und die erwähnte Karteikartenabschrift, falls diese benötigt wird. (Lesen Sie auch: Rheinmetall Skyranger Probleme: Was Verzögert die Einführung)

Muss ich eine erneute Fahrprüfung ablegen?
Nein, der Umtausch des Führerscheins ist lediglich eine Verwaltungsmaßnahme. Es ist keine erneute Fahrprüfung oder ein Sehtest erforderlich, solange die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Der alte Führerschein wird bei der Aushändigung des neuen Führerscheins entweder entwertet und dem Inhaber wieder ausgehändigt oder von der Behörde einbehalten und vernichtet. So soll sichergestellt werden, dass er nicht mehr verwendet werden kann.
Kann ich den Umtausch online beantragen?
Ob der Umtausch online beantragt werden kann, ist von der jeweiligen Führerscheinbehörde abhängig. Einige Behörden bieten diesen Service bereits an, während andere weiterhin auf eine persönliche Vorsprache bestehen. (Lesen Sie auch: Inflationsschutz Anlage: So Schützen Sie Ihr Kapital…)
Gilt der neue Führerschein auch im Ausland?
Ja, der neue EU-Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in vielen anderen Ländern gültig. Er entspricht den internationalen Standards und wird in der Regel problemlos anerkannt.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch bietet der Bußgeldkatalog.org.











