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Home Verbraucher-News

Führerschein umtauschen 2026: Frist am 19. Januar – Wer jetzt handeln muss

by Rathaus Nachrichten
14. Januar 2026
in Verbraucher-News
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Führerschein umtauschen 2026: Frist am 19. Januar – Wer jetzt handeln muss
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📖 Lesezeit: 6 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 14.01.2026

Führerschein umtauschen – am 19. Januar 2026 endet die nächste wichtige Frist. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum Stichtag gegen den neuen EU-Führerschein tauschen. Der Umtausch kostet rund 25 Euro und erfolgt ohne Prüfung. Bei Versäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

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Führerschein umtauschen ist für Millionen Deutsche Pflicht: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Der Grund: Die EU will einheitliche und fälschungssichere Dokumente in allen Mitgliedsstaaten. Deutschland setzt dies über einen gestaffelten Zeitplan um, damit die Behörden nicht überlastet werden.

Aktuell läuft die Frist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001. Wer betroffen ist, sollte jetzt schnell handeln – denn der Stichtag 19. Januar 2026 ist nur noch wenige Tage entfernt. Die gute Nachricht: Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck sind nicht erforderlich. Ähnlich wie bei wichtigen Terminen im Sport gilt auch hier: Frühzeitig planen zahlt sich aus.

Wer muss den Führerschein bis Januar 2026 umtauschen?

Die aktuelle Umtauschfrist betrifft alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins unter der Ziffer 4a. Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des Dokuments – nicht das Datum, an dem Sie die Fahrprüfung abgelegt haben.

Die alten Papierführerscheine (grau oder rosa) mussten bereits in den Vorjahren umgetauscht werden. Diese Fristen sind abgelaufen. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Wer muss den Führerschein bis Januar 2026 umtauschen?

⚠️ Wichtig: Zum Stichtag 19. Januar 2026 muss der neue Führerschein bereits vorliegen – nicht nur der Antrag gestellt sein. Planen Sie eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen ein!

Führerschein umtauschen: Alle Fristen im Überblick

Der Umtausch erfolgt nach einem Stufenplan der Bundesregierung. Für Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr als Kriterium:

AusstellungsjahrUmtauschfrist bisStatus
1999 – 200119. Januar 2026⚠️ Nur noch 5 Tage!
2002 – 200419. Januar 2027Noch Zeit
2005 – 200719. Januar 2028Noch Zeit
200819. Januar 2029Noch Zeit
200919. Januar 2030Noch Zeit
201019. Januar 2031Noch Zeit
201119. Januar 2032Noch Zeit
2012 – 18.01.201319. Januar 2033Noch Zeit

Fristen für alte Papierführerscheine (vor 1999)

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, galt das Geburtsjahr des Inhabers als Kriterium. Diese Fristen sind bereits abgelaufen:

GeburtsjahrFrist war bisStatus
Vor 195319. Januar 2033✅ Noch Zeit
1953 – 195819. Januar 2022❌ Abgelaufen
1959 – 196419. Januar 2023❌ Abgelaufen
1965 – 197019. Januar 2024❌ Abgelaufen
1971 oder später19. Januar 2025❌ Abgelaufen

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnorts. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder Straßenverkehrsamt. Viele Kommunen bieten mittlerweile auch Online-Anträge an – erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde nach den Möglichkeiten.

Laut ADAC empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin zu buchen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. In Stoßzeiten kann es auch länger dauern.

Diese Unterlagen benötigen Sie

DokumentHinweis
Personalausweis oder ReisepassGültig, bei Online-Antrag als Kopie
Aktueller FührerscheinOriginal mitbringen
Biometrisches PassfotoAktuell, Format wie beim Personalausweis
KarteikartenabschriftNur wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde

Die Karteikartenabschrift ist nur erforderlich, wenn Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnorts ausgestellt wurde. Sie können diese kostenlos per Post, Telefon oder oft auch online bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde anfordern.

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Kosten für den Umtausch sind überschaubar. Laut Kraftfahrt-Bundesamt setzt sich die Gebühr wie folgt zusammen:

PostenKosten
Verwaltungsgebührca. 25,30 €
Biometrisches Passfotoca. 5–10 €
Direktversand (optional)ca. 5,10 €
Gesamtca. 30–40 €

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das klingt zunächst nicht viel, kann aber bei Kontrollen im Ausland zu größeren Problemen führen – etwa wenn Sie einen Mietwagen ausleihen möchten.

Wichtig zu wissen: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Sie verlieren also nicht das Recht, Auto zu fahren. Lediglich das Führerscheindokument ist ungültig. Trotzdem sollten Sie den Umtausch nicht auf die lange Bank schieben.

💡 Tipp: Auch nach Ablauf der Frist können Sie den Führerschein noch umtauschen. Es gibt keine Verjährung. Je früher Sie handeln, desto weniger Stress haben Sie bei Kontrollen.

Keine Prüfung, kein Gesundheitscheck erforderlich

Viele Autofahrer befürchten, beim Umtausch eine erneute Fahrprüfung ablegen zu müssen. Das ist nicht der Fall. Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Maßnahme. Weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung ist erforderlich. Auch ärztliche Untersuchungen oder Sehtests müssen nicht vorgelegt werden.

Eine Ausnahme gilt für Berufskraftfahrer der Klassen C und D: Hier sind alle fünf Jahre ärztliche Gutachten notwendig. Das betrifft aber nur die Verlängerung der Lkw- oder Busfahrerlaubnis, nicht den normalen Pkw-Führerschein.

Der neue EU-Führerschein: Das ändert sich

Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden – wieder ohne Prüfung. Das Ablaufdatum finden Sie auf dem Führerschein unter Feld 4b. Die regelmäßige Erneuerung sorgt dafür, dass Passfoto und persönliche Daten aktuell bleiben.

Der alte Führerschein wird beim Umtausch entwertet (gelocht oder gestempelt). Auf Wunsch können Sie ihn als Erinnerungsstück behalten. Emotional an der alten Pappe hängen? Kein Problem – Sie bekommen sie zurück, nur eben mit Entwertungsvermerk.

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Häufig gestellte Fragen zum Führerschein umtauschen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Ausstellungsjahr ab. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Spätere Jahrgänge haben Zeit bis 2027 (2002–2004), 2028 (2005–2007) und so weiter. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 getauscht sein.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bundesweit etwa 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für ein biometrisches Passfoto (5–10 Euro) und optional der Direktversand nach Hause (ca. 5 Euro). Insgesamt sollten Sie mit 30 bis 40 Euro rechnen.

Muss ich beim Umtausch eine Fahrprüfung ablegen?

Nein. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung ist erforderlich. Auch ärztliche Untersuchungen oder Sehtests müssen Sie nicht vorlegen – es sei denn, Sie besitzen einen Lkw- oder Busführerschein der Klassen C oder D.

Wo beantrage ich den neuen Führerschein?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnorts. Das kann das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder Straßenverkehrsamt sein. Viele Kommunen bieten auch Online-Anträge an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde nach den Möglichkeiten.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann es bei Kontrollen oder Mietwagenbuchungen zu Problemen kommen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber bestehen – Sie verlieren nicht das Recht zu fahren.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden. Das Ablaufdatum steht auf dem Führerschein unter Feld 4b. Die regelmäßige Erneuerung dient dazu, Passfoto und persönliche Daten aktuell zu halten.

Fazit: Führerschein umtauschen – jetzt handeln!

Der Führerschein umtauschen ist Pflicht für alle, deren Dokument vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Aktuell sind Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 an der Reihe – die Frist endet am 19. Januar 2026. Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln und einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen. Der Umtausch kostet rund 30 Euro und erfolgt ohne Prüfung. Mit dem neuen EU-Führerschein sind Sie dann für die nächsten 15 Jahre auf der sicheren Seite.

Über den Autor

Redaktion Rathausnachrichten | Ratgeber & Service

Unsere Redaktion informiert Sie über wichtige Termine, Fristen und Behördenangelegenheiten. Wir recherchieren gründlich und bereiten komplexe Themen verständlich auf.


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🚗 Führerschein-Frist läuft ab! Wer seinen Schein 1999–2001 bekommen hat, muss bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Kosten: ca. 25 €, keine Prüfung nötig. Jetzt Termin buchen! #Führerschein #Umtausch

Facebook:
Achtung Autofahrer! Die nächste Frist für den Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar 2026. Betroffen sind alle Führerscheine aus den Jahren 1999–2001. Hier alle Infos zu Kosten, Unterlagen und Ablauf. 👉

LinkedIn:
43 Millionen Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026. Alle wichtigen Informationen zum Pflichtumtausch für Unternehmen und Mitarbeiter. #Mobilität #Führerschein

Tags: EU-FührerscheinFahrerlaubnisbehördeFührerschein 1999Führerschein Frist 2026Führerschein KostenFührerschein PflichtumtauschFührerschein StichtagFührerschein umtauschenFührerschein UnterlagenKartenführerschein
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