Haftbefehl wegen Schwarzfahrens: Bundespolizei vollstreckt in Meiningen
Ein Haftbefehl wegen mehrfachen Schwarzfahrens wurde gegen eine 49-jährige Frau vollstreckt. Die Bundespolizei in Meiningen setzte den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl um, nachdem die Frau wiederholt ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln angetroffen wurde.
Was ist über den Haftbefehl wegen Schwarzfahrens bekannt?
Der Haftbefehl gegen die 49-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft erlassen, nachdem sie mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde. Die Bundespolizei Meiningen wurde über den bestehenden Haftbefehl informiert und konnte diesen nun vollstrecken. Weitere Details zu den einzelnen Vorfällen oder der Höhe der ausstehenden Strafe wurden nicht bekannt gegeben.
Einsatz-Übersicht
- Frau (49) wurde in Meiningen verhaftet.
- Grund: Haftbefehl wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen (Schwarzfahren).
- Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft erlassen.
- Die Bundespolizei vollstreckte den Haftbefehl.
Wie hoch ist die Strafe für Schwarzfahren?
Die Strafe für das Erschleichen von Beförderungsleistungen, umgangssprachlich Schwarzfahren genannt, ist im Strafgesetzbuch (§ 265a StGB) geregelt. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, was bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Beförderungsunternehmens erfolgt. Die Strafe kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen können die Beförderungsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen.
Welche Konsequenzen hat ein Haftbefehl?
Ein Haftbefehl wird von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe vorliegen. Haftgründe können beispielsweise Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Ein Haftbefehl dient dazu, die Person zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe festzunehmen. Im Fall des Schwarzfahrens kann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn die Person beispielsweise wiederholt nicht zu Gerichtsverhandlungen erscheint oder die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt.
Die Bundespolizei ist unter anderem für die Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen zuständig. Sie kontrolliert Fahrausweise und ahndet Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen. Haftbefehl Schwarzfahren steht dabei im Mittelpunkt.

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Reaktionen auf die Vollstreckung des Haftbefehls
Die Bundespolizeiinspektion Erfurt hat sich zu dem Fall geäußert und die erfolgreiche Vollstreckung des Haftbefehls bestätigt. „Die konsequente Verfolgung von Straftaten, auch im Bereich des Schwarzfahrens, ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichenPersonenverkehr“, so ein Sprecher der Bundespolizei.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: BPOLI-OG: Festnahme im Fernreisebus)
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Erschleichen von Beförderungsleistungen“?
Der Begriff „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ beschreibt das Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein oder die missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen. Dies ist strafbar und wird im Strafgesetzbuch unter § 265a geführt.
Wie kann man einen Haftbefehl abwenden?
Ein Haftbefehl kann abgewendet werden, indem man sich der Strafverfolgung stellt, beispielsweise durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe oder die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen. (Lesen Sie auch: Bundespolizei Dresden Kontrolle: Fahndungstreffer am Hauptbahnhof)
Welche Aufgaben hat die Bundespolizei?
Die Bundespolizei hat vielfältige Aufgaben, darunter den Schutz der Grenzen, die Sicherheit des Bahnverkehrs, den Schutz von Bundesgebäuden und die Bekämpfung von Kriminalität. Sie ist auch für die Vollstreckung von Haftbefehlen zuständig.

Wie viele Fälle von Schwarzfahren werden jährlich angezeigt?
Die Anzahl der angezeigten Fälle von Schwarzfahren variiert von Jahr zu Jahr und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Kontrolldichte und der Tarifgestaltung der Verkehrsbetriebe. Genaue Zahlen sind beim statistischen Bundesamt einsehbar. (Lesen Sie auch: Betrug Urlaubsbuchung: So Schützen Sie sich vor…)
Was passiert, wenn man ohne Fahrschein erwischt wird?
Wer ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln angetroffen wird, muss in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Zudem kann eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen erfolgen, die zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen kann.
Wie Presseportal berichtet, vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl.










