Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?
Pendlerpauschale 2026 – am 4. Dezember 2025 steht fest: Der Bundestag hat die Erhöhung beschlossen. Du pendelst täglich zur Arbeit und fragst dich, was das für dich bedeutet? Hier erfährst du alle Details zur neuen Regelung, wie viel du sparst und was der Bundesrat noch entscheiden muss.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale genannt – wird zum 1. Januar 2026 deutlich vereinfacht und erhöht. Die bisherige Staffelung entfällt komplett.
Ab 2026 gilt: 38 Cent pro Kilometer für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das bedeutet eine spürbare Verbesserung gegenüber der aktuellen Regelung, bei der nur die ersten 20 Kilometer mit 30 Cent angesetzt werden konnten.
| Regelung | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Kilometer 1–20 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| Ab Kilometer 21 | 0,38 €/km | 0,38 €/km |
| Verkehrsmittel | alle (Auto, Bahn, Rad) | alle (Auto, Bahn, Rad) |
| Berechnung | einfache Strecke | einfache Strecke |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € |
| Höchstbetrag (Öffis) | 4.500 € | 4.500 € |
Wie viel spare ich mit der neuen Pendlerpauschale?
Die Entlastung hängt von der Länge deines Arbeitswegs ab. Kurzstreckenpendler profitieren prozentual am meisten, da für sie der Unterschied zwischen 30 und 38 Cent pro Kilometer am größten ist.
Das Bundesfinanzministerium hat konkrete Zahlen genannt: Bei einem Arbeitsweg von 5 Kilometern und 220 Arbeitstagen im Jahr steigt die absetzbare Summe um 88 Euro. Bei 10 Kilometern sind es 176 Euro mehr, bei 20 Kilometern sogar 352 Euro zusätzlich.
Rechenbeispiel für 20 Kilometer Arbeitsweg: Bisher konntest du 1.320 Euro als Werbungskosten geltend machen (30 Cent × 20 km × 220 Tage). Ab 2026 sind es 1.672 Euro (38 Cent × 20 km × 220 Tage). Das ergibt ein Plus von 352 Euro pro Jahr.
Wann tritt die neue Pendlerpauschale in Kraft?
Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 4. Dezember 2025 beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Allerdings steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus.
Die Länderkammer berät am 19. Dezember 2025 in ihrer letzten Sitzung des Jahres über das Gesetz. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund für die entstehenden Steuerausfälle. Diese summieren sich laut Bundesrat auf rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen bis 2030.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat bereits angekündigt, dass es keine Kompensation geben wird. Im schlimmsten Fall könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz verzögern.
Was kostet die Reform den Staat?
Die höhere Pendlerpauschale hat erhebliche finanzielle Auswirkungen. Im Jahr 2026 entstehen zusätzliche Kosten von 1,14 Milliarden Euro. Bis 2030 steigen die jährlichen Ausgaben auf 1,96 Milliarden Euro.
Die Gesamtentlastung durch die Pendlerpauschale erhöht sich damit von derzeit knapp fünf auf fast sieben Milliarden Euro pro Jahr. Im Jahr 2030 verteilen sich die Mindereinnahmen wie folgt: 847 Millionen Euro beim Bund, 823 Millionen Euro bei den Ländern und 290 Millionen Euro bei den Gemeinden.
Die Bundesregierung rechtfertigt die Kosten als Investition in die arbeitende Mitte der Gesellschaft. Besonders Pendler aus ländlichen Regionen sollen entlastet werden, die auf Auto oder Bahn angewiesen sind.
Wer profitiert von der Pendlerpauschale 2026?
Grundsätzlich profitieren alle Arbeitnehmer, die zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – egal ob Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß.
Besonders stark entlastet werden Kurzstreckenpendler mit Arbeitswegen bis 20 Kilometer. Sie erhalten erstmals den höheren Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Fernpendler ab 21 Kilometer profitieren ebenfalls, da die Staffelung entfällt.
Nicht profitieren werden allerdings Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt. Für sie wirkt sich die Pendlerpauschale nicht steuermindernd aus. Diese Gruppe kann jedoch die Mobilitätsprämie beantragen.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie ist eine Alternative zur Pendlerpauschale für Menschen mit geringem Einkommen. Sie wird mit dem Steueränderungsgesetz 2025 dauerhaft entfristet.
Anspruch haben Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und deren Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt. Der Betrag wird nach der Steuererklärung direkt auf das Konto überwiesen.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Wer darunter bleibt und keine Einkommensteuer zahlt, profitiert nicht von den Werbungskosten – kann aber über die Mobilitätsprämie einen Ausgleich erhalten.
Wie mache ich die Pendlerpauschale geltend?
Die Pendlerpauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen. Du benötigst dafür die Anlage N. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Wichtig für die Berechnung: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Pauschale wird mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht.
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Die Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten.
Was ändert sich sonst noch 2026?
Das Steueränderungsgesetz enthält weitere Entlastungen. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 9.756 Euro angehoben. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro monatlich pro Kind.
Für die Gastronomie wird die Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Getränke sind davon ausgenommen. Die Regelung betrifft Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Caterer.
Auch das Ehrenamt wird gestärkt: Die Übungsleiterpauschale und andere steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Tätigkeiten werden verbessert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fazit: Pendlerpauschale 2026 bringt spürbare Entlastung
Die Pendlerpauschale 2026 wird für Millionen Berufspendler eine deutliche Verbesserung bringen. Mit einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer profitieren besonders Kurzstreckenpendler, die bisher nur 30 Cent ansetzen konnten.
Die Entscheidung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 bleibt abzuwarten. Die Länder fordern eine Kompensation für die Steuerausfälle von über 11 Milliarden Euro bis 2030. Finanzminister Klingbeil hat diese jedoch abgelehnt.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Reform: Fahrtkosten genau dokumentieren, Arbeitstage zählen und in der Steuererklärung 2026 die neue Pauschale nutzen. Geringverdiener sollten prüfen, ob die Mobilitätsprämie für sie infrage kommt.






