📖 Lesezeit: 9 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026
Kurz erklärt: Rente für Handwerker
Selbstständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe (Anlage A) sind in Deutschland rentenversicherungspflichtig. Sie müssen mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr 2026 beträgt der monatliche Regelbeitrag 735,63 Euro. Nach Ablauf der 18 Jahre können sich Handwerker auf Antrag befreien lassen – doch dieser Schritt will gut überlegt sein.
Die Rente für Handwerker ist ein Thema, das viele selbstständige Meisterbetriebe beschäftigt. Anders als die meisten anderen Selbstständigen sind Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet. Diese Regelung existiert seit 1938 und soll verhindern, dass Betriebsinhaber im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zur Handwerker-Rentenversicherung: Wer ist pflichtversichert? Wie hoch sind die Beiträge? Welche Optionen hast du nach 18 Jahren? Und welche zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten solltest du kennen?
Wer ist als Handwerker rentenversicherungspflichtig?
Die Rentenversicherungspflicht für Handwerker betrifft alle selbstständigen Gewerbetreibenden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung ausüben. Voraussetzung ist der Besitz eines handwerklichen Befähigungsnachweises – in der Regel der Meistertitel.
Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Die Handwerkskammer meldet jeden neuen Eintrag automatisch an die Deutsche Rentenversicherung.
💡 Wichtig: Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind nicht in der Handwerker-Rentenversicherung pflichtversichert – auch wenn sie persönlich die Meisterprüfung abgelegt haben. Die Pflichtversicherung gilt nur für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG).

Welche Handwerksberufe sind zulassungspflichtig?
Die Anlage A der Handwerksordnung umfasst aktuell 53 zulassungspflichtige Handwerke. Nur für diese Berufe gilt die Rentenversicherungspflicht. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gewerke:
| Bauhauptgewerbe | Ausbaugewerbe | Gesundheitshandwerk |
|---|---|---|
| Maurer und Betonbauer | Maler und Lackierer | Augenoptiker |
| Zimmerer | Klempner | Hörgeräteakustiker |
| Dachdecker | Installateur/Heizungsbauer | Orthopädietechniker |
| Straßenbauer | Elektrotechniker | Orthopädieschuhmacher |
| Gerüstbauer | Tischler | Zahntechniker |
Weitere zulassungspflichtige Handwerke sind unter anderem: Schornsteinfeger, Metallbauer, Kfz-Techniker, Friseure, Bäcker, Fleischer, Glaser, Steinmetze, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Kälteanlagenbauer.
Nicht pflichtversichert: Zulassungsfreie Handwerke
Die zulassungsfreien Handwerke der Anlage B1 (z.B. Fliesenleger, Parkettleger, Gebäudereiniger) unterliegen seit der Handwerksrechtsnovelle 2004 nicht mehr der Rentenversicherungspflicht. Handwerker, die vor dem 1. Januar 2004 bereits pflichtversichert waren, behalten jedoch ihren Status bis zum Erreichen der 18-Jahres-Grenze (Bestandsschutz).
Wie hoch ist der Rentenbeitrag für Handwerker 2026?
Die Rentenbeiträge für Handwerker richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz von 18,6 Prozent und der sogenannten Bezugsgröße. Für 2026 gelten folgende Werte:
| Beitragsart | Monatlich 2026 | Jährlich 2026 |
|---|---|---|
| Regelbeitrag | 735,63 € | 8.827,56 € |
| Halber Regelbeitrag (Existenzgründer) | 367,82 € | 4.413,84 € |
| Mindestbeitrag | 112,16 € | 1.345,92 € |
| Höchstbeitrag | 1.571,70 € | 18.860,40 € |

Drei Möglichkeiten der Beitragszahlung
Handwerker haben bei der Beitragszahlung folgende Optionen:
1. Regelbeitrag (Standard): 735,63 € monatlich – kein Einkommensnachweis erforderlich
2. Halber Regelbeitrag (Existenzgründer): 367,82 € monatlich – nur in den ersten drei Kalenderjahren nach Gründung möglich
3. Einkommensgerechter Beitrag: 18,6 % des tatsächlichen Arbeitseinkommens – Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid erforderlich
Der einkommensgerechte Beitrag kann sowohl niedriger als auch höher als der Regelbeitrag ausfallen. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro (2.500 € monatlich) beträgt der Beitrag beispielsweise nur 465 Euro pro Monat.
Was passiert nach 18 Jahren Pflichtversicherung?
Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen (216 Kalendermonate) können sich Handwerker auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen rechtzeitig über das Erreichen dieser Schwelle.
Auf die 18 Jahre werden alle Pflichtbeitragszeiten angerechnet – auch solche außerhalb der Handwerkertätigkeit:
✓ Anrechenbare Zeiten:
• Pflichtbeiträge aus abhängiger Beschäftigung
• Berufsausbildung
• Kindererziehungszeiten
• Pflegezeiten
• Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst
• Pflichtbeiträge aus anderer selbstständiger Tätigkeit
Befreiung beantragen – ja oder nein?
Die Entscheidung, sich nach 18 Jahren befreien zu lassen, sollte wohlüberlegt sein. Mit der Befreiung verlierst du den Zugang zum umfassenden Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung:
| Leistung | Mit Pflichtversicherung | Nach Befreiung |
|---|---|---|
| Altersrente | ✓ Anspruch wächst | ⚠ Kein weiterer Aufbau |
| Erwerbsminderungsrente | ✓ Vollständiger Schutz | ✗ Anspruch kann entfallen |
| Rehabilitation | ✓ Mit Übergangsgeld | ✗ Kein Anspruch |
| Hinterbliebenenrente | ✓ Für Ehepartner/Kinder | ⚠ Nur aus Bestandsanspruch |
| Riester-Förderung | ✓ Direkte Förderberechtigung | ✗ Nur indirekt über Ehepartner |
| Vorzeitige Rente | ✓ Mit 35/45 Beitragsjahren | ⚠ Nur mit Bestandszeiten |
💡 Tipp: Wer nach der Befreiung weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderungsrente behalten möchte, kann freiwillige Beiträge in Höhe von mindestens 112,16 € monatlich zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung berät hierzu kostenlos.
Welche Altersvorsorge-Optionen haben Handwerker?
Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung stehen Handwerkern verschiedene Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge zur Verfügung. Ähnlich wie bei der Planung der Erbschaftssteuer ist auch bei der Altersvorsorge eine frühzeitige und durchdachte Strategie entscheidend.

Riester-Rente für pflichtversicherte Handwerker
Solange die Pflichtversicherung besteht, haben Handwerker Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Diese umfasst:
• Grundzulage: 175 € pro Jahr
• Kinderzulage: 300 € pro Kind (ab 2008 geboren)
• Steuervorteile: Beiträge bis 2.100 € als Sonderausgaben absetzbar
Nach Ende der Pflichtmitgliedschaft kann der Riester-Vertrag ruhen gelassen werden. Alternativ besteht bei verheirateten Handwerkern die Möglichkeit einer indirekten Förderung über den Ehepartner.
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist besonders für Handwerker interessant, die sich nach 18 Jahren befreien lassen und privat vorsorgen möchten. Vorteile:
• Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar (bis 29.344 € / 58.688 € für Verheiratete)
• Pfändungs- und Insolvenzschutz
• Lebenslange Rentenzahlung
Nachteile: Der Vertrag ist unkündbar, nicht vererbbar und die Auszahlung erfolgt erst ab dem 62. Lebensjahr.
Versorgungswerke der Handwerkskammern
Viele Handwerkskammern bieten über ihre Versorgungswerke spezielle Vorsorgeprodukte an. Kooperationspartner wie Signal Iduna, Münchener Verein oder Inter Versicherung gewähren den Mitgliedern oft günstigere Konditionen als am freien Markt – Experten sprechen von durchschnittlich 8 Prozent besseren Leistungen.
Was gilt für Existenzgründer im Handwerk?
Für Junghandwerker und Existenzgründer gibt es besondere Regelungen, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern:
⏰ Wichtige Fristen für Existenzgründer:
• 3 Monate: Meldepflicht bei der Deutschen Rentenversicherung nach Eintragung in die Handwerksrolle
• 3 Kalenderjahre: Recht auf halben Regelbeitrag (367,82 € statt 735,63 €)
• Jederzeit: Wechsel zum einkommensgerechten Beitrag mit Nachweis möglich
Nach Ablauf der drei Gründungsjahre müssen Handwerker den vollen Regelbeitrag zahlen – es sei denn, sie weisen ein niedrigeres Arbeitseinkommen nach.
Welche Ausnahmen von der Pflichtversicherung gibt es?
Nicht alle Handwerker sind automatisch rentenversicherungspflichtig. Folgende Personengruppen sind ausgenommen:
• Geringfügig Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen unter 603 € (2026)
• Bezieher einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung
• Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
• Witwen/Witwer und Erben, die den Betrieb fortführen (ohne eigene Qualifikation)
• Handwerker in zulassungsfreien Gewerken (Anlage B1/B2)
Häufige Fragen zur Rente für Handwerker
Fazit: Pflichtversicherung als Chance nutzen
Die Rentenversicherungspflicht für Handwerker wird von vielen Betriebsinhabern als Belastung empfunden – dabei bietet sie handfeste Vorteile. Das Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung mit Erwerbsminderungsschutz, Rehabilitation und Hinterbliebenenversorgung ist in dieser Form am privaten Markt kaum zu bekommen.
Ob du dich nach 18 Jahren befreien lässt oder weiter einzahlst, hängt von deiner individuellen Situation ab: Wie ist dein Gesundheitszustand? Hast du Familie? Welche anderen Vorsorgeverträge bestehen bereits? Eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung kann hier wertvolle Orientierung geben.
Über den Autor
Redaktion Rathausnachrichten | Ratgeber-Team
Unser Expertenteam recherchiert tagesaktuelle Themen aus den Bereichen Finanzen, Recht und Vorsorge. Wir arbeiten unabhängig und orientieren uns an offiziellen Quellen wie der Deutschen Rentenversicherung und aktueller Rechtsprechung.






