Ein Rettungswagen Unfall ereignete sich am Mittwochabend in Gerabronn. Der Rettungswagen kollidierte im Kreuzungsbereich der Schillerstraße und Bahnhofstraße mit einem anderen Fahrzeug. Zum Unfallzeitpunkt befand sich der Rettungswagen auf einer Einsatzfahrt und nutzte Blaulicht, jedoch ohne Martinshorn.

Was sind die Folgen eines solchen Unfalls?
Die genauen Folgen des Unfalls, insbesondere hinsichtlich Verletzungen der beteiligten Personen, sind derzeit noch nicht vollständig bekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären. Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird ebenfalls noch ermittelt. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Dresden: Rettungswagen Kollidiert mit PKW)
Zeitlicher Ablauf
- Mittwochabend, ca. 21:10 Uhr: Unfall zwischen Rettungswagen und anderem Fahrzeug
- Ort: Kreuzungsbereich Schillerstraße/Bahnhofstraße, Gerabronn
- Rettungswagen befand sich auf Einsatzfahrt mit Blaulicht
- Polizei hat Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen
Wie kam es zu dem Rettungswagen Unfall?
Der genaue Hergang des Unfalls ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Fest steht, dass der Rettungswagen mit Blaulicht, aber ohne akustisches Signal, in den Kreuzungsbereich einfuhr. Die Polizei prüft, ob möglicherweise eine Vorfahrtsverletzung vorliegt oder andere Faktoren zu dem Zusammenstoß geführt haben. Die Rekonstruktion des Unfalls soll Klarheit bringen.
Weitere Ermittlungen zum Unfallhergang
Die Polizei Aalen hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Unfallhergang zu klären. Dabei werden Zeugen befragt und Spuren an den beteiligten Fahrzeugen gesichert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Klärung der Frage, ob der Rettungswagen die Sonderrechte gemäß §38 StVO ordnungsgemäß in Anspruch genommen hat, da das akustische Signal fehlte. Laut §38 der Straßenverkehrsordnung, signalisieren Blaulicht und Martinhorn die Dringlichkeit der Einsatzfahrt. (Lesen Sie auch: Zug Unfall PKW: Regionalbahn Bremst – Zeugen…)
Sonderrechte dürfen von Einsatzfahrzeugen nur unter Beachtung der Verkehrssicherheit in Anspruch genommen werden. Die fehlende Nutzung des Martinshorns könnte hierbei eine Rolle spielen.
Zeugenaufruf der Polizei Aalen
Die Polizei bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise geben können, sich zu melden. Hinweise werden unter der Telefonnummer 07361/5700 entgegengenommen. Auch Beobachtungen zum Fahrverhalten der beteiligten Fahrzeuge vor dem Unfall sind für die Ermittlungen von Bedeutung. Die Polizei erhofft sich durch Zeugenaussagen ein klares Bild des Unfallgeschehens. (Lesen Sie auch: Schwerer Unfall Rethem: 78-Jährige Autofahrerin Verunglückt)
Die weiteren Ermittlungen der Polizei werden zeigen, welche konkreten Umstände zu dem Rettungswagen Unfall geführt haben und wer die Verantwortung für den Zusammenstoß trägt. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bewertung vorgelegt.

Presseportal berichtet, dass die Ermittlungen andauern. Die lokalen Medien, wie beispielsweise die Südwest Presse, werden über den Fortgang der Ermittlungen berichten.









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