Das angekündigte Schneechaos am Montag, 26. Januar 2026, könnte in mehreren Bundesländern zu Schulausfällen führen. Meteorologen warnen vor bis zu 16 Zentimetern Neuschnee und gefährlicher Glätte. Eltern sollten sich am Sonntagabend und frühen Montagmorgen über aktuelle Entwicklungen informieren. Hier erfahren Sie, wer entscheidet, wo Sie die Informationen finden und welche Rechte Sie haben.
Das Wichtigste in Kürze
• Wetterlage: Vb-Tief bringt am Montag, 26.01.2026, bis zu 16 cm Neuschnee und Glatteis
• Entscheidung: Landkreise und kreisfreie Städte entscheiden über Schulausfall
• Zeitpunkt: Bekanntgabe meist am Vorabend oder frühen Morgen (ab 5 Uhr)
• Elternrecht: Kinder dürfen bei Gefahr auch ohne offiziellen Ausfall zu Hause bleiben
• Notbetreuung: Schulen bieten Betreuung für Kinder, die trotzdem kommen
• Betroffene Regionen: Besonders Bayern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg
Wetterlage am Montag: Darum droht Schulausfall
Ein Vb-Tief aus dem Mittelmeerraum erreicht Deutschland in der Nacht zum Montag und bringt ergiebige Schneefälle. Meteorologen prognostizieren für weite Teile des Landes 5 bis 15 Zentimeter Neuschnee, regional sogar bis zu 16 Zentimeter. Besonders betroffen ist der Streifen von der Ostsee bis zu den Alpen.

„Am Montagmorgen ist alles dabei. Eisregen und Schnee“, warnt Diplom-Meteorologe Dominik Jung von „Wetter.net“. „Das bedeutet Chaos auf den Straßen.“ Zum morgendlichen Berufsverkehr könnten bereits erhebliche Schneemengen gefallen sein, was auch den Schulweg gefährlich machen kann.
Besonders gefährdet: In Bayern und im Osten Deutschlands kann es zusätzlich zu gefrierendem Regen kommen, der auf den kalten Böden sofort zu Eis wird – die gefährlichste Form von Winterglätte.
Wer entscheidet über Schulausfall?
Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall liegt nicht bei den Schulen selbst, sondern bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese können den Präsenzunterricht ganz oder teilweise aussetzen, wenn die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg nicht gewährleistet ist.
| Bundesland | Wer entscheidet |
|---|---|
| Niedersachsen | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Bayern | Lokale/regionale Koordinierungsgruppen Witterung |
| NRW | Bezirksregierungen oder landesweit das Schulministerium |
| Bremen / Hamburg | Bildungsbehörde |
| Sachsen / Thüringen | Landkreise und kreisfreie Städte |
Die Entscheidungen werden meist am Vorabend oder in den frühen Morgenstunden (ab 5 Uhr) getroffen, um die aktuelle Wetterentwicklung zu berücksichtigen.
Wo finde ich Informationen zu Schulausfall?
Die Bekanntgabe von Schulausfällen erfolgt über verschiedene Kanäle. Eltern sollten mehrere Quellen prüfen, um keine wichtige Meldung zu verpassen.
Informationsquellen für Schulausfall
• Radio: Verkehrsnachrichten ab 6 Uhr morgens
• Niedersachsen: vmz-niedersachsen.de/schulausfall
• Bayern: unterrichtsausfall.bayern.de
• NRW: schulministerium.nrw
• Websites: Landkreise, Städte und Schulen
• Apps: BIWAPP, KATWARN, NINA
• Schule direkt: E-Mail, Messenger oder Telefon

Elternrecht: Kinder bei Gefahr zu Hause behalten
Wichtig für alle Eltern: Auch wenn kein offizieller Schulausfall angeordnet wurde, dürfen Erziehungsberechtigte ihre Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen eigenständig zu Hause behalten. Die Landesschulbehörden stellen klar:
„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.“
In diesem Fall sollte die Schule zeitnah informiert werden. Das Kind gilt dann als entschuldigt abwesend.
Notbetreuung: Was gilt bei Schulausfall?
Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleiben die Schulen geöffnet. Für berufstätige Eltern ist das besonders wichtig: Eine Notbetreuung wird für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt, die trotz des Ausfalls zur Schule kommen.
| Regelung | Details |
|---|---|
| Notbetreuung | Für Klasse 1–10 wird Betreuung gewährleistet |
| Distanzunterricht | Viele Schulen bieten Online-Unterricht an |
| Berufsschulen | Häufig Distanzunterricht statt Präsenzpflicht |
| Primarbereich | Kinder werden nicht ohne Elternzustimmung nach Hause geschickt |
Welche Regionen sind am stärksten betroffen?
Laut Wetterprognosen liegt die Hauptschneefallzone am Montag über einem breiten Streifen von der Ostsee bis zu den Alpen. Besonders betroffen sind voraussichtlich:
Regionen mit erhöhter Schulausfall-Wahrscheinlichkeit
• Bayern: Flächendeckend Schneefall erwartet, bis 15 cm im Südosten
• Sachsen: Starke Schneefälle, besonders Erzgebirge
• Thüringen: Winterliche Straßenverhältnisse erwartet
• Brandenburg: Neuschnee und Glatteisgefahr
• Niedersachsen: Bis 16 cm in Hannover prognostiziert
• NRW (Osten): Sauerland und Ostwestfalen betroffen
Im Westen und Nordwesten Deutschlands fallen die Schneemengen geringer aus, dort sind weniger Schulausfälle zu erwarten.

Tipps für Eltern: So bereiten Sie sich vor
Um am Montagmorgen nicht unvorbereitet zu sein, sollten Eltern bereits am Sonntagabend einige Vorkehrungen treffen:
Am Sonntagabend: Prüfen Sie ab 18 Uhr die offiziellen Kanäle auf mögliche Vorabmeldungen. Richten Sie Push-Benachrichtigungen in Warn-Apps ein. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die mögliche Situation.
Am Montagmorgen: Prüfen Sie ab 5 Uhr die aktuellen Meldungen. Hören Sie Verkehrsnachrichten im Radio. Schauen Sie auf die Website Ihres Landkreises. Entscheiden Sie im Zweifelsfall im Sinne der Sicherheit Ihres Kindes.
Bei Schulbesuch: Planen Sie mehr Zeit für den Schulweg ein. Achten Sie auf warme, wetterfeste Kleidung. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich bei Glätte verhält.
Häufige Fragen zum Schulausfall am 26.01.2026
Wann wird über Schulausfall am Montag entschieden?
Die Entscheidung über Schulausfall wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Regel am Sonntagabend oder am frühen Montagmorgen (ab 5 Uhr) getroffen. Eine landesweite Vorgabe für den Zeitpunkt gibt es nicht. Eltern sollten mehrere Informationskanäle prüfen.
Darf ich mein Kind bei Schnee und Glätte zu Hause lassen?
Ja. Auch ohne offiziellen Schulausfall dürfen Eltern ihre Kinder (Klasse 1–10) zu Hause behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten. Die Schule sollte darüber informiert werden. Das Kind gilt dann als entschuldigt.
Gibt es eine Notbetreuung bei Schulausfall?
Ja, die Schulen bleiben auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall geöffnet und bieten eine Notbetreuung an. Kinder, die trotzdem zur Schule kommen, werden betreut und nicht ohne Zustimmung der Eltern nach Hause geschickt.
Findet bei Schulausfall Online-Unterricht statt?
Das hängt von der jeweiligen Schule ab. Viele Schulen bieten bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall Distanzunterricht per Video oder mit Aufgaben an. Besonders Berufsschulen wechseln häufig in den Online-Unterricht. Informieren Sie sich direkt bei der Schule Ihres Kindes.
Wo finde ich aktuelle Informationen zu Schulausfällen?
Informationen gibt es über Radio (Verkehrsnachrichten ab 6 Uhr), die Websites der Landkreise und Schulen, offizielle Portale wie vmz-niedersachsen.de oder unterrichtsausfall.bayern.de sowie Warn-Apps wie BIWAPP, KATWARN oder NINA. Auch die Schulen informieren oft direkt per E-Mail oder Messenger.
Fazit: Informiert bleiben und Sicherheit geht vor
Mit Blick auf die Wetterprognosen für Montag, 26. Januar 2026, sollten sich Eltern auf mögliche Schulausfälle einstellen. Die Entscheidungen werden kurzfristig getroffen – informieren Sie sich daher am Sonntagabend und frühen Montagmorgen über die offiziellen Kanäle. Im Zweifelsfall gilt: Die Sicherheit Ihres Kindes hat Vorrang. Sie haben das Recht, Ihr Kind bei gefährlichen Straßenverhältnissen zu Hause zu behalten.
Wichtige Links
• Niedersachsen: vmz-niedersachsen.de/schulausfall
• Bayern: unterrichtsausfall.bayern.de
• NRW: schulministerium.nrw/extreme-witterung
• DWD-Warnungen: dwd.de







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