Nach einer Unfallflucht in Großaspach sucht die Polizei nach dem Verursacher. Ein unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte zwischen Sonntagnachmittag und Montagnachmittag einen geparkten BMW in der Strümpfelbacher Straße. Der entstandene Schaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.

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Verkehrs-Info
- Unfallflucht in Großaspach
- Beschädigter BMW in der Strümpfelbacher Straße
- Tatzeitraum: Sonntag, 18:30 Uhr bis Montag, 15:30 Uhr
- Schaden: mehrere hundert Euro
Was bedeutet das für Autofahrer?
Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist daher wichtig, nach einem Unfall immer anzuhalten und die Situation zu klären.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?
Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Anschließend sollten Sie die Polizei verständigen und den Schaden dokumentieren. Tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus und füllen Sie einen Unfallbericht aus. Wie Presseportal berichtet, sucht die Polizei Zeugen für die Unfallflucht in Großaspach. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Aalen: Wer Wurde in der Brucknerstraße…)
Unfallflucht Großaspach: Wer hat etwas gesehen?
Die Polizei Backnang bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Unfall oder dem Verursacher geben können, sich unter der Telefonnummer 07191/9090 zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei jederzeit entgegen. Das Aktenzeichen zu diesem Fall ist nicht bekannt.
Notieren Sie sich immer das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs und machen Sie Fotos von der Unfallstelle. Dies kann bei der Schadensregulierung hilfreich sein.
Was droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Das Strafgesetzbuch sieht für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Informationen zum Thema Verkehrsrecht finden sich auch beim ADAC. (Lesen Sie auch: POL-NOM: Erheblicher Schaden durch Diebstahl von Kupferkabel…)
Wie kann man sich vor Unfallflucht schützen?
Leider kann man sich nicht vollständig vor Unfallflucht schützen. Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst an gut beleuchteten und belebten Orten. Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig auf Schäden, um eine mögliche Unfallflucht frühzeitig zu erkennen. Eine Dashcam kann im Falle eines Unfalls hilfreich sein, um den Verursacher zu identifizieren.
Großaspach liegt im Rems-Murr-Kreis.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Im juristischen Sinne ist der Begriff „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ korrekt.

Welche Rolle spielt die Höhe des Schadens bei Unfallflucht?
Die Höhe des Schadens beeinflusst das Strafmaß. Bei geringem Schaden kann das Verfahren eingestellt werden. Bei hohem Schaden drohen höhere Strafen. (Lesen Sie auch: POL-NB: Versuch der Flucht vor der Polizei…)
Kann ich mich strafbar machen, wenn ich einen Unfall nicht bemerke?
Wenn Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben, machen Sie sich nicht strafbar. Allerdings müssen Sie dies glaubhaft darlegen können. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter hinzugezogen.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher ermittelt wird?
Der Unfallverursacher muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Zusätzlich droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.








