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Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: 7 Prozent ab Januar

by Rathaus Nachrichten
7. Februar 2026
in Gesellschaft
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Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: 7 Prozent ab Januar
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📖 Lesezeit: 10 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025

Mehrwertsteuer Gastronomie – am 18. Dezember 2025 blickt die gesamte Branche gespannt nach Berlin: Morgen entscheidet der Bundesrat über die dauerhafte Senkung auf 7 Prozent. Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 bereits am 4. Dezember beschlossen. Für Restaurants, Cafés und Wirtshäuser könnte damit ab 1. Januar 2026 eine neue Ära beginnen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was bedeutet die neue Mehrwertsteuer für die Gastronomie?
  2. Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung?
  3. Wie kam es zur Entscheidung der Mehrwertsteuer Gastronomie?
  4. Droht die Mehrwertsteuersenkung noch zu scheitern?
  5. Warum braucht die Branche die niedrigere Mehrwertsteuer Gastronomie?
  6. Werden die Preise für Gäste sinken?
  7. Was müssen Gastronomen jetzt vorbereiten?
  8. Gibt es Kritik an der Mehrwertsteuer-Senkung?
  9. Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Innenstädte?
  10. Was kostet die Steuersenkung den Staat?
  11. Wann kommt die endgültige Entscheidung?
  12. Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer Gastronomie
  13. Fazit: Mehrwertsteuer Gastronomie vor historischer Wende

Was bedeutet die neue Mehrwertsteuer für die Gastronomie?

Mehrwertsteuer Gastronomie 2026 heißt: Alle Speisen – ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert – werden einheitlich mit 7 Prozent besteuert. Bisher galt der ermäßigte Satz nur für Takeaway und Lieferungen, während der Verzehr im Restaurant mit 19 Prozent belastet wurde. Diese Ungleichbehandlung endet nun.

Kategorie Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026
Speisen vor Ort 19 % 7 %
Speisen zum Mitnehmen 7 % 7 %
Speisen Lieferung 7 % 7 %
Getränke (alle Arten) 19 % 19 %
Milch/Milchmischgetränke (außer Haus) 7 % 7 %
Leitungswasser (außer Haus) 7 % 7 %

Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung?

Die Regelung betrifft alle Betriebe, die Speisen zubereiten und verkaufen. Dazu gehören klassische Restaurants und Gasthäuser, Cafés mit Speiseangebot, Bäckereien und Konditoreien mit Verzehrmöglichkeit, Metzgereien mit Imbiss-Bereich, Catering-Unternehmen sowie Kantinen in Schulen, Krankenhäusern und Betrieben.

Keine Entlastung erfahren reine Getränke-Betriebe. Bars, Clubs und Kneipen, deren Hauptgeschäft der Ausschank alkoholischer oder nichtalkoholischer Getränke ist, bleiben bei 19 Prozent. Der DEHOGA Bundesverband hatte sich auch für eine Senkung bei Getränken eingesetzt – ohne Erfolg.

Wie kam es zur Entscheidung der Mehrwertsteuer Gastronomie?

Die Geschichte der Gastronomie-Mehrwertsteuer ist bewegt. Im Juli 2020 senkte die Bundesregierung den Satz als Corona-Hilfe erstmals auf 7 Prozent. Die Maßnahme wurde mehrfach verlängert, lief aber am 31. Dezember 2023 aus. Seit Januar 2024 zahlen Gäste wieder 19 Prozent auf ihre Restaurant-Rechnung.

Datum Ereignis
01.07.2020 Senkung auf 7 % (Corona-Hilfe)
31.12.2023 Auslaufen der befristeten Regelung
01.01.2024 Rückkehr zu 19 %
April 2025 Koalitionsvertrag Union/SPD mit 7%-Zusage
10.09.2025 Kabinettsbeschluss Steueränderungsgesetz 2025
04.12.2025 Bundestag beschließt das Gesetz
19.12.2025 Bundesrat-Abstimmung (steht aus)
01.01.2026 Geplantes Inkrafttreten

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD vom Frühjahr 2025 heißt es: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“

Droht die Mehrwertsteuersenkung noch zu scheitern?

Die letzte Hürde ist der Bundesrat. Die Bundesländer fordern eine Kompensation für Steuerausfälle von rund 11,2 Milliarden Euro bis 2030. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnt das ab.

Finanzminister Klingbeil: „Es wird keine Kompensation des Bundes geben. Wenn einige unionsgeführte Länder das nicht wollen, gefährden sie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.“

Branchenexperten rechnen dennoch mit einer Zustimmung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte an, dass das Vorhaben kommen werde. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) argumentiert: „Wer nicht will, dass Innenstädte veröden ohne Gastronomie, der muss am Ende zustimmen.“

Warum braucht die Branche die niedrigere Mehrwertsteuer Gastronomie?

Die wirtschaftliche Lage des Gastgewerbes ist angespannt. Die Branche hat sechs aufeinanderfolgende Verlustjahre hinter sich. 43 Prozent der Betriebe erwarten auch 2025 Verluste. Die Personalkosten sind im vierten Quartal 2024 im Vergleich zum ersten Quartal 2022 um 34,4 Prozent gestiegen.

Hinzu kommen die Mindestlohn-Erhöhungen: Ab Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro (plus 8,4 Prozent), ein Jahr später auf 14,60 Euro (plus 5 Prozent). DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont: „Die sieben Prozent sind für die gastronomischen Betriebe die wichtigste Maßnahme für die Existenz- und Zukunftssicherung.“

Werden die Preise für Gäste sinken?

Eine automatische Preissenkung um 12 Prozentpunkte wird es nicht geben. Die Branche steht unter Kostendruck. Laut Bundesregierung haben Restaurantbetreiber selbst in der Hand, ob und in welcher Höhe sie die Umsatzsteuersenkung an ihre Gäste weitergeben.

DEHOGA-Chefin Hartges: „Wo Spielräume bestehen, werden unsere Gastronomen diese nutzen – für Investitionen in ihre Betriebe, in Mitarbeiter sowie auch für preisattraktive Angebote, um verlorene Gäste zurückzugewinnen.“ Die gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal lassen jedoch wenig Spielraum für große Preissenkungen.

Was müssen Gastronomen jetzt vorbereiten?

Falls der Bundesrat zustimmt, sollten Betriebe folgende Schritte einleiten:

Checkliste für Gastronomen zum 1. Januar 2026
• Kassensystem auf 7 % für Speisen umstellen
• Preisstrategie festlegen (Preise senken, stabil halten oder teilweise weitergeben)
• Menüpreise und Kombiangebote (Speisen/Getränke) neu kalkulieren
• Speisekarten anpassen oder neu drucken
• Verträge für Events 2026 mit Steueranpassungsklausel versehen
• Buchhaltung und Steuerberater informieren
• Zwei-Szenarien-Planung bis zur Bundesrats-Entscheidung

Bei Verträgen für Veranstaltungen im Jahr 2026, die noch 2025 abgeschlossen werden, sollte klar festgehalten werden, dass sich der Endpreis an den dann gültigen Steuersatz anpasst. Fehlt dieser Hinweis, können Auftraggeber nachträgliche Preisreduzierungen verlangen.

Gibt es Kritik an der Mehrwertsteuer-Senkung?

Die Entscheidung ist nicht unumstritten. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte die Senkung als „reines Steuergeschenk ohne wirtschaftlichen Effekt“. Die Entlastung werde nicht bei den Verbrauchern ankommen. Sie schlug stattdessen vor, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken.

Auch die Grünen und Teile der Linken stimmten im Bundestag gegen das Steueränderungsgesetz 2025. Die AfD lehnte das Gesamtpaket ebenfalls ab, fordert aber grundsätzlich niedrigere Steuern.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Innenstädte?

Restaurants, Cafés und Wirtshäuser sind soziale Treffpunkte. Sie beleben Innenstädte und Ortskerne. Ohne gastronomische Angebote veröden viele Zentren. Wie der Fall Eterna zeigt, kämpfen viele traditionelle Branchen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

DEHOGA-Chefin Hartges betont: „Restaurants, Cafés und Wirtshäuser haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, sie sind die öffentlichen Wohnzimmer für viele Bürgerinnen und Bürger. Diese sozialen Treffpunkte müssen erhalten bleiben.“

Was kostet die Steuersenkung den Staat?

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer Gastronomie verursacht erhebliche Steuerausfälle. Bis 2030 rechnen die Bundesländer mit Mindereinnahmen von insgesamt 11,2 Milliarden Euro. Jährlich kostet die Maßnahme den Staat etwa 3,4 Milliarden Euro.

Diese Kosten teilen sich Bund, Länder und Gemeinden. Der Streit um die Kompensation der Länder hat das Gesetzgebungsverfahren bis zuletzt belastet.

Wann kommt die endgültige Entscheidung?

Der Bundesrat tagt am 19. Dezember 2025. Dann fällt die finale Entscheidung. Stimmen die Länder zu, tritt die neue Regelung am 1. Januar 2026 in Kraft. Bei Ablehnung könnten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen – eine Verzögerung wäre die Folge.

Viele Experten gehen davon aus, dass die Länder letztendlich zustimmen werden. Zu groß wäre der politische Schaden, wenn eine im Koalitionsvertrag verankerte Maßnahme scheitert. Gesunde Ernährung und ein vielfältiges gastronomisches Angebot gehören schließlich zur Lebensqualität.

💡 Tipp für Gastronomen: Planen Sie beide Szenarien – 7 % und 19 %. Sichern Sie ausreichend Liquidität und klären Sie mit Ihrem Kassensystem-Anbieter einen schnellen Update-Termin.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer Gastronomie

Wann tritt die 7-Prozent-Mehrwertsteuer für die Gastronomie in Kraft?

Wenn der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmt, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 bereits am 4. Dezember beschlossen.

Gilt die Senkung auch für Getränke in Restaurants?

Nein, Getränke bleiben bei 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dies gilt für alkoholische und nichtalkoholische Getränke gleichermaßen. Einzige Ausnahme: Milch, Milchmischgetränke mit über 75 Prozent Milchanteil und Leitungswasser außer Haus unterliegen dem ermäßigten Satz.

Werden die Restaurant-Preise jetzt günstiger?

Eine automatische Preissenkung ist nicht zu erwarten. Gastronomen entscheiden selbst, ob sie die Steuerentlastung an Gäste weitergeben, in den Betrieb investieren oder zur Verbesserung ihrer Marge nutzen. Angesichts gestiegener Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel sind große Preissenkungen unwahrscheinlich.

Welche Betriebe profitieren von der neuen Mehrwertsteuer-Regelung?

Alle Betriebe, die Speisen zubereiten und verkaufen: Restaurants, Cafés, Bäckereien mit Sitzplätzen, Metzgereien mit Imbiss, Caterer und Kantinen. Reine Getränke-Betriebe wie Bars und Clubs profitieren nicht, da Getränke weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Speisen vor Ort und zum Mitnehmen?

Ab 2026 gibt es keinen Unterschied mehr – beide werden mit 7 Prozent besteuert. Bisher galt der ermäßigte Satz nur für Takeaway und Lieferungen (7 %), während der Verzehr vor Ort mit 19 Prozent belastet wurde. Diese Ungleichbehandlung endet nun.

Kann der Bundesrat die Senkung noch verhindern?

Theoretisch ja. Die Bundesländer fordern Kompensation für Steuerausfälle von 11,2 Milliarden Euro bis 2030. Bundesfinanzminister Klingbeil lehnt dies ab. Experten rechnen dennoch mit Zustimmung, da ein Scheitern der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahme politisch schwer vermittelbar wäre.

Was müssen Gastronomen jetzt tun?

Bis zur Bundesrats-Entscheidung sollten Betriebe zwei Szenarien planen. Bei Zustimmung: Kassensystem umstellen, Preisstrategie festlegen, Menüs neu kalkulieren und Verträge für 2026 mit Steueranpassungsklausel versehen. Ein Update-Termin mit dem Kassensystem-Anbieter sollte geklärt werden.

Fazit: Mehrwertsteuer Gastronomie vor historischer Wende

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer Gastronomie auf 7 Prozent steht kurz vor dem Abschluss. Am 19. Dezember 2025 entscheidet der Bundesrat. Die Branche hofft auf Entlastung nach schwierigen Jahren.Klar ist: Die Vereinheitlichung der Steuersätze für Speisen – egal ob vor Ort, mitgenommen oder geliefert – beendet eine langjährige Ungleichbehandlung.

Über den Autor

Redaktion Rathausnachrichten | Wirtschaft & Verbraucher

Die Redaktion berichtet über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen, politische Entscheidungen und deren Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen in Deutschland.

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Rathaus Nachrichten

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