Eine Rauschfahrt mit einem Elektroscooter endete am frühen Morgen des 7. März 2026 im Oldenburger Uhlhornsweg mit einem Sturz. Ein 28-jähriger Mann verletzte sich dabei am Kopf. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und sucht Zeugen des Vorfalls. Rauschfahrt Elektroscooter steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit | 07.03.2026, 01:45 Uhr |
|---|---|
| Ort | Oldenburg, Uhlhornsweg |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfall mit Elektroscooter, Trunkenheitsfahrt |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Oldenburg |
| Verletzte/Tote | 1 Verletzter |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefon: 0441-7904115 |
Chronologie des Einsatzes
Was ist bisher bekannt?
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr der 28-jährige Mann den Uhlhornsweg in Oldenburg mit einem Elektroscooter, als er aus bislang ungeklärter Ursache stürzte. Dabei zog er sich Kopfverletzungen zu. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der auf eine erhebliche Alkoholisierung hindeutet. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Wie werden Rauschfahrten mit Elektroscootern geahndet?
Rauschfahrten mit Elektroscootern werden ähnlich geahndet wie Trunkenheitsfahrten mit anderen Kraftfahrzeugen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Ab 1,1 Promille gilt die Fahrt als Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis. (Lesen Sie auch: Polizeieinsatz Großbodungen: Mann Greift Rettungskräfte)
Das ist passiert
- Ein 28-jähriger Mann stürzte mit einem Elektroscooter im Uhlhornsweg.
- Der Unfall ereignete sich am 07.03.2026 um 01:45 Uhr.
- Der Mann erlitt Kopfverletzungen.
- Ein Atemalkoholtest deutete auf Alkoholisierung hin.
Zeugen gesucht
Die Polizei Oldenburg bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum Fahrverhalten des Elektroscooter-Fahrers machen können, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0441-7904115 entgegen. Sachdienliche Hinweise können auch per E-Mail an die Polizei Oldenburg gesendet werden.
Hinweise zum Unfall im Uhlhornsweg nimmt die Polizei Oldenburg unter der Telefonnummer 0441-7904115 entgegen.
Was sagt die Polizei?
„Wir nehmen den Vorfall sehr ernst. Rauschfahrten, egal mit welchem Fahrzeug, gefährden nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer“, so ein Sprecher der Polizei Oldenburg. „Wir appellieren an alle, die Finger vom Lenker zu lassen, wenn sie Alkohol konsumiert haben.“ Wie Presseportal berichtet, laufen die Ermittlungen. (Lesen Sie auch: Schmierereien Rothenstein: Vandalismus an Gaststätte „Helenenstein)
Häufig gestellte Fragen
Welche Promillegrenze gilt für Elektroscooter-Fahrer?
Für Elektroscooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Bußgeldkatalog.org informiert detailliert über die Promillegrenzen. (Lesen Sie auch: Magdeburg Unfall Straßenbahn: Mutter Stirbt bei Rettungsversuch)

Welche Strafen drohen bei einer Rauschfahrt mit einem Elektroscooter?
Die Strafen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die genaue Strafe hängt von der Höhe der Alkoholisierung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie kann ich Rauschfahrten mit Elektroscootern verhindern?
Die beste Prävention ist, nach Alkoholkonsum nicht mehr mit dem Elektroscooter zu fahren. Alternativ können öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Auch der Verzicht auf Alkohol ist eine Möglichkeit.
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Elektroscooter und Alkohol?
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Polizei, des ADAC oder anderer Verkehrssicherheitsorganisationen. Auch in den Medien wird regelmäßig über das Thema berichtet. Der ADAC bietet umfassende Informationen zu E-Scooter-Regeln. (Lesen Sie auch: FFW Bergen Jahreshauptversammlung: Personalwechsel bei der Feuerwehr)










