Lesezeit: 12 Minuten
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Doch hinter wohlklingenden Formulierungen verbergen sich oft versteckte Bewertungen. Dieser Ratgeber erklärt die Zeugnissprache, entschlüsselt die Notenskala und zeigt, wie Sie ein gutes Arbeitszeugnis erkennen – oder einfordern können.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Zeugnisarten: Einfaches Zeugnis (Art/Dauer) oder qualifiziertes Zeugnis (mit Bewertung)
- Notenskala: „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = Note 1, ohne „stets“ = Note 3
- Pflichten: Zeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein
- Frist: Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB)
- Korrektur: Bei Fehlern kann Berichtigung verlangt werden – notfalls vor Gericht
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Karriere. Es begleitet Bewerbungen oft über Jahre und entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Jährlich werden in Deutschland über 30.000 Prozesse um Arbeitszeugnisse geführt – ein Beleg dafür, wie wichtig dieses Thema ist. Umso wichtiger ist es, die Zeugnissprache zu verstehen und die eigenen Rechte zu kennen.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Dort heißt es: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.“ Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße, der Beschäftigungsdauer oder dem Kündigungsgrund.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nicht automatisch ausstellen. Der Arbeitnehmer muss es verlangen. Wer sein Zeugnis nicht einfordert, geht leer aus. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend zum Jahresende des Austrittsjahres. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen jedoch kürzere Ausschlussfristen vor – prüfen Sie daher Ihre Verträge.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Arbeitszeugnissen:
| Zeugnisart | Inhalt | Anspruch |
|---|---|---|
| Einfaches Zeugnis | Art und Dauer der Tätigkeit | Automatisch bei Beendigung |
| Qualifiziertes Zeugnis | Zusätzlich: Leistung und Verhalten | Auf Verlangen des Arbeitnehmers |
Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zur Person, zur ausgeübten Tätigkeit und zur Beschäftigungsdauer. Es enthält keine Bewertung und wird daher selten verwendet – außer bei sehr kurzen Beschäftigungen oder wenn eine Bewertung nicht gewünscht ist.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist in der Praxis der Standard. Es enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens. Arbeitnehmer sollten immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, da es für Bewerbungen deutlich aussagekräftiger ist.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einem standardisierten Aufbau. Die Reihenfolge ist wichtig – Abweichungen können bereits eine versteckte Bewertung darstellen:
1. Überschrift und Einleitung: „Arbeitszeugnis“ als Titel, persönliche Daten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum), Unternehmensbeschreibung.
2. Tätigkeitsbeschreibung: Auflistung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Das Wichtigste sollte zuerst genannt werden. Nebensächlichkeiten sollten wegfallen, relevante Tätigkeiten für künftige Stellen aber nicht.
3. Leistungsbeurteilung: Bewertung von Arbeitsqualität, Arbeitsweise, Fachwissen, Weiterbildung, Arbeitserfolgen und bei Führungskräften auch Führungsverhalten.
4. Verhaltensbeurteilung: Bewertung des Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und – falls relevant – Kunden oder Geschäftspartnern.
5. Schlussteil: Beendigungsgrund (optional), Danksagung, Bedauern über das Ausscheiden, Zukunftswünsche.
6. Datum und Unterschrift: Ausstellungsdatum (in der Regel der letzte Arbeitstag), eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vorgesetzten mit Angabe der Funktion.

Praxistipp: Das Arbeitszeugnis muss auf offiziellem Firmenpapier mit Logo ausgestellt sein. Es darf keinen Briefkopf mit der Anschrift des Arbeitnehmers enthalten – das würde darauf hindeuten, dass es per Post nach einem Rechtsstreit zugesandt wurde.
Die Zeugnissprache verstehen
Arbeitszeugnisse müssen laut Rechtsprechung wahr und wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Steine in den Weg für künftige Bewerbungen legen. Gleichzeitig soll das Zeugnis aber eine realistische Einschätzung ermöglichen.
Um diesen Spagat zu bewältigen, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Was auf den ersten Blick positiv klingt, kann in Wirklichkeit eine mittelmäßige oder sogar schlechte Bewertung sein. Die wichtigste Technik ist die sogenannte Zufriedenheitsskala.
Die Zufriedenheitsskala: Noten im Arbeitszeugnis
Die Leistungsbewertung erfolgt über standardisierte Formulierungen, die bestimmten Schulnoten entsprechen. Entscheidend sind dabei kleine Nuancen – ein fehlendes „stets“ oder „vollsten“ kann den Unterschied zwischen einer guten und einer mittelmäßigen Bewertung ausmachen.
| Note | Formulierung Leistung | Steigerungen |
|---|---|---|
| 1 (sehr gut) | „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit…“ | 3 Steigerungen |
| 2 (gut) | „…stets zu unserer vollen Zufriedenheit…“ | 2 Steigerungen |
| 3 (befriedigend) | „…zu unserer vollen Zufriedenheit…“ | 1 Steigerung |
| 4 (ausreichend) | „…zu unserer Zufriedenheit…“ | Keine Steigerung |
| 5 (mangelhaft) | „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit…“ | Einschränkung |
| 6 (ungenügend) | „…war stets bemüht, die Aufgaben zu erledigen…“ | Nur Bemühen |
Die Formel lässt sich vereinfachen: Für die Bestnote braucht es drei Steigerungen („stets“ + „vollsten“ + ein weiteres Superlativ). Für die Note 2 genügen zwei Steigerungen. Fehlt das „stets“, rutscht die Bewertung automatisch eine Note ab.
Bewertung des Sozialverhaltens
Auch das Sozialverhalten wird nach einem ähnlichen Schema bewertet. Besonders wichtig ist hier die Reihenfolge der genannten Personen:
| Note | Formulierung Verhalten |
|---|---|
| 1 (sehr gut) | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.“ |
| 2 (gut) | „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.“ |
| 3 (befriedigend) | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“ |
| 4 (ausreichend) | „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt.“ |
| 5 (mangelhaft) | „Sein Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei.“ |
⚠️ Achtung: Werden nur die Kollegen erwähnt, deutet das auf Probleme mit Vorgesetzten hin. Steht „Kollegen“ vor „Vorgesetzten“, kann dies auf Schwierigkeiten mit der Hierarchie hinweisen. Die korrekte Reihenfolge ist immer: Vorgesetzte – Kollegen – Kunden.
Versteckte Codes und negative Formulierungen
Neben der Zufriedenheitsskala gibt es weitere Techniken, mit denen Arbeitgeber versteckte Kritik äußern können. Solche „Geheimcodes“ sind zwar nach § 109 Abs. 2 GewO verboten, werden aber in der Praxis dennoch verwendet:
Passivformulierungen: „Er wurde beschäftigt“ statt „Er war tätig“ deutet auf wenig Eigeninitiative hin.
Einschränkende Wörter: „meistens“, „in der Regel“, „im Wesentlichen“, „weitgehend“ signalisieren, dass die Leistung nicht konstant war.
Bemühensformeln: „war stets bemüht“, „zeigte Interesse“, „war bestrebt“ bedeuten, dass das Ergebnis nicht zufriedenstellend war – trotz Anstrengung.
Ironische Übertreibungen: „Ihr Verhalten war stets tadellos“ kann ironisch gemeint sein und das Gegenteil bedeuten.
Fehlende Aussagen: Wird ein erwartbarer Aspekt nicht erwähnt (z.B. Ehrlichkeit bei einem Kassierer), kann dies als negative Bewertung verstanden werden.

Beispiele für versteckte Kritik
| Formulierung | Versteckte Bedeutung |
|---|---|
| „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“ | Er leistete wenig, obwohl er wusste, was zu tun wäre. |
| „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“ | Sie war zwar pflichtbewusst, aber ohne Eigeninitiative. |
| „Er arbeitete mit größter Genauigkeit.“ | Er war ein langsamer Pedant. |
| „Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ | Sie drückte sich vor der Arbeit. |
| „Er war im Kollegenkreis ein beliebter Gesprächspartner.“ | Er führte zu viele Privatgespräche. |
| „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit.“ | Sie war häufig krank. |
Der Schlusssatz: Mehr als eine Floskel
Der Schlusssatz eines Arbeitszeugnisses ist keine bloße Höflichkeit, sondern Teil der Gesamtbewertung. Ein vollständiger Schlusssatz enthält:
1. Beendigungsgrund: „Frau Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“ (bei Eigenkündigung) oder „Das Arbeitsverhältnis endet in gegenseitigem Einvernehmen“ (bei Aufhebungsvertrag). Fehlt dieser Hinweis, kann das auf eine Arbeitgeberkündigung hindeuten.
2. Dank: „Wir danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit.“
3. Bedauern: „Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr.“
4. Zukunftswünsche: „Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Fehlen Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche, ist dies ein negatives Signal. Auch die Formulierung der Wünsche kann versteckte Kritik enthalten: „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ (ohne „weiterhin viel Erfolg“) deutet auf bisherigen Misserfolg hin.
Zwischenzeugnis: Anspruch und Anlässe
Ein Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Anders als beim Endzeugnis besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Die Arbeitsgerichte erkennen jedoch einen Anspruch bei berechtigtem Interesse an:
Anlässe für ein Zwischenzeugnis: Vorgesetztenwechsel, innerbetrieblicher Wechsel, geplante Bewerbung, betriebliche Veränderungen (Fusion, Umstrukturierung), längere Unterbrechungen (Elternzeit, Sabbatical), Versetzung oder drohende Kündigung.
Das Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert („Herr Müller ist seit…“) und endet ohne Beendigungsformel. Es kann später als Grundlage für das Endzeugnis dienen – der Arbeitgeber ist in der Regel an seine frühere Bewertung gebunden.
Arbeitszeugnis prüfen und korrigieren lassen
Wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, kann eine Korrektur verlangen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Berichtigung, wenn das Zeugnis inhaltlich unrichtig ist, formale Fehler enthält oder die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Vorgehen bei Korrekturwunsch:
1. Zeugnis analysieren: Prüfen Sie alle Formulierungen anhand der Notenskala. Achten Sie auf fehlende Aussagen, falsche Reihenfolgen und versteckte Codes.
2. Konkret werden: Formulieren Sie schriftlich, welche Passagen Sie geändert haben möchten und schlagen Sie konkrete Alternativformulierungen vor.
3. Frist setzen: Geben Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist zur Korrektur (z.B. 14 Tage).
4. Rechtsweg: Weigert sich der Arbeitgeber, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses klagen. Im Klageantrag müssen Sie genau formulieren, was geändert werden soll.
Praxistipp: Bei Streit um die Note muss grundsätzlich der Arbeitnehmer beweisen, dass er eine bessere Note verdient hat – es sei denn, die Bewertung liegt unter der Note 3 (befriedigend). Dann muss der Arbeitgeber die schlechte Bewertung begründen.
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Musterformulierung für die Zeugnisanforderung
Nutzen Sie folgende Vorlage, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern:
Betreff: Bitte um Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie gemäß § 109 GewO um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bis spätestens zum [Datum, z.B. in 14 Tagen].
Das Zeugnis soll neben Art und Dauer meiner Tätigkeit auch meine Leistungen und mein Verhalten im Arbeitsverhältnis beurteilen.
Bitte senden Sie das Zeugnis an folgende Anschrift: [Ihre Adresse]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Fazit: Arbeitszeugnis richtig lesen und verstehen
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Ihre berufliche Zukunft. Die verschlüsselte Zeugnissprache macht es jedoch nicht leicht, die tatsächliche Bewertung zu erkennen. Mit dem Wissen um die Zufriedenheitsskala und die gängigen Codes können Sie Ihr Zeugnis besser einschätzen.
Prüfen Sie jedes Arbeitszeugnis sorgfältig auf versteckte Kritik, fehlende Aussagen und die korrekte Reihenfolge der Bewertungen. Wenn Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht auf Korrektur – notfalls vor Gericht. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsberatung einer Gewerkschaft.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Autor: Redaktion Rathausnachrichten
Die Redaktion berichtet über rechtliche und finanzielle Verbraucherthemen. Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und enthält die aktuellen Regelungen zum Arbeitszeugnis (Stand: Januar 2026).






