Christopher Meyer ist seit August 2019 Datenschutzbeauftragter des Bezirksamtes Lichtenberg. Wir sprachen mit ihm über die Bedeutung des Datenschutzes, seine Aufgaben und die besondere Stellung eines Datenschutzbeauftragten.

Was ist Datenschutz?
Wir alle haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer unsere Daten verarbeitet, wie und wozu. Das nennt sich Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es steht im Grundgesetz und ist somit ein Grundrecht. Gerade digital können Daten in großem Umfang und schnell verarbeitet werden. Vor allem aus den sogenannten personenbezogenen Daten kann man schließen, wer jemand ist, was er oder sie macht usw. Daten sagen viel über unser Leben aus. Der Datenschutz regelt, wer wann Daten sammeln und verarbeiten darf.

Wieso ist Datenschutz wichtig?
Daten können missbraucht werden, vor allem sensible Daten. Es will sicher niemand, dass jeder über Krankheiten Bescheid weiß, die man hat oder hatte. Oder dass einfach eine beliebige Person herausfinden kann, wo ich wohne. Bankdaten etwa können missbraucht werden, um Geld zu stehlen.

Was heißt „verarbeiten“ denn genau?
Die Verarbeitung umfasst u.a. das Erheben, die Speicherung, die Verwendung sowie die Verbreitung personenbezogener Daten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat eingeführt, dass Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden dürfen. Falls keine Einwilligung der Person vorliegt braucht es einen guten Grund. Im Fachjargon nennt sich das Erlaubnistatbestand. Das Bezirksamt etwa hat viele gute Gründe. Wenn sich jemand nach Meldegesetz ummeldet, müssen natürlich Daten erhoben werden, wie die neue Adresse.

Braucht das Bezirksamt deswegen einen Datenschutzbeauftragten? Und was macht er genau?
Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Behörde einen Datenschutzbeauftragten hat. In erster Linie kontrolliere ich die Einhaltung des Datenschutzes und berate die einzelnen Ämter dazu. Ich bin Ansprechpartner für Mitarbeitende, aber auch für Bürger:innen, wenn es um Datenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bezirksamtes geht. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch über die Identität Betroffener sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf sie zulassen. Datenschutzbeauftragte genießen relativ große Autonomie und auch arbeitsrechtlichen Schutz, denn wir müssen manchmal sehr unbequem sein, um den Datenschutz durchzusetzen.

Durch die Pandemie werden gerade sehr viele Daten erhoben, in jedem Restaurant z.B. Ist das auch ein Sondertatbestand?
Ja, genau. Die Kontaktnachverfolgung zum Infektionsschutz ist so ein besonderer Grund. Die Infektionsschutzverordnung des Senats erlaubt in Verbindung mit der EU-DSGVO die Verarbeitung der Daten, um lebenswichtige Interessen zu schützen. Deswegen müssen Betreiber:innnen etwa in der Gastronomie Listen mit Namen, Telefonnummer sowie Zeitraum des Aufenthalts der Gäste führen. Diese Daten dürfen nicht für Werbung oder Newsletter verwendet werden. Sie werden vier Wochen aufbewahrt und im Falle einer Infektion an die Behörden weitergegeben, damit diese Kontaktketten nachverfolgen können.

 

Verbraucher:innentipps: Datenschutz  im Alltag

Treuepunkte-Karten
Glauben Sie, Ihnen schenkt ein Unternehmen einfach so eine „Treueprämie“? Natürlich nicht. Ihre über Bonusprogramme und Prämienaktionen gesammelten Treuepunkte sind eigentlich viel mehr wert als Sie dafür bekommen – denn Sie bezahlen diese mit Ihren eigenen Einkaufsdaten.

Pflegen Sie einen bewussten Umgang mit Rabatt-und Prämienkarten! Kennen Sie die wahren Absichten der Anbieter?

Gewinnspiele
Wussten Sie, dass viele Preisausschreiben eigentlich ausschließlich dem Sammeln von Daten dienen? Der ausgehändigte Gewinn kostet Unternehmen nur einen Bruchteil dessen, was diese mit den „gewonnenen“ Adressdaten verdienen können.

Verzichten Sie auf die Teilnahme an undurchsichtigen Gewinnspielen.

Mailadresse
Ihre E-Mail-Adresse ist Ihre digitale Identität. Umso wichtiger ist es, diese zu schützen und nicht jedem mitzuteilen. Legen Sie deshalb für weniger wichtige Dienste zusätzliche E-Mail-Adressen an, um die Risiken des Missbrauchs, z. B. durch Identitätsdiebstahl, zu verringern.

Verwenden Sie mehrere Mailadressen für unterschiedliche Dienste.

Messenger Dienste
Messenger-Dienste wie WhatsApp werden oft zum Versand von Kurznachrichten genutzt – denn sie wirken bequem und kostengünstiger als die in die Jahre gekommene SMS. Denken Sie jedoch daran, dass die Betreiber solcher Messenger-Dienste die Möglichkeit haben zu erfahren, was Sie wann an wen schreiben. Passen Sie daher auf, was Sie alles mitteilen.

Deshalb gilt hier: Prüfen Sie Alternativen zu WhatsApp! Messenger wie Telegram versprechen Nutzern mehr Datensicherheit.

 

Foto: Bezirksamt Lichtenberg